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Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (BetrSichV) vom 27. September 2002 (BGBl. I Nr. 70 vom 02.10.2002 S. 3777)

Mit Verabschiedung der neuen Betriebssicherheitsverordnung wurde ein weiterer Schritt in Richtung Modernisierung des Betriebssicherheitsrechts und zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz vollzogen.

Die Betriebssicherheitsverordnung verfolgt das Ziel der Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Schon bald nach der Verkündung treten gemäß Art. 8 Abs. 2 und 3 der Artikelverordnung die nun zusammengefassten Verordnungen sowie ihre Verwaltungsvorschriften außer Kraft. Darunter fällt z. B. die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, die Dampfkessel-, Druck-behälter- und Aufzugsverordnung. Die Arbeitsmittelbenutzungsverordnung wird angepasst und mit europäischen Vorgaben ergänzt. Durch diese Konzentration der Vorschriften in einer Rechtsverordnung wurde ein modernes, EG-konformes Regelungswerk zum Anlagen- und Betriebssicherheitsrecht gestaltet.

Die Verordnung ist mit der Erscheinung in Kraft getreten!

Die Verordnung verpflichtet Sie, Werkzeuge, Geräte sowie Maschinen und Anlagen vor deren Bereitstellung und zur Verfügungsstellung an Ihre Mitarbeiter einer Gefährdungsanalyse zu unterziehen. Grundsätzlich waren Sie bereits in der Vergangenheit nach dem Arbeitsschutzgesetz und Gerätesicherheitsgesetz zu Gefährdungsa! nalysen verpflichtet.

Bei Verstößen gegen d iese Verordn ung können durch die Aufsichtsorgane Bußgelder bis zu 5.000 EUR erlassen werden. Darunter fallen u.a. das vorsätzliche oder fahrlässig generelle Unterlassen von Prüfungen der Arbeitsmittel sowie das Versäumen von festgelegten Prüfungsintervallen.

Informieren Sie sich über Ihre Aufgaben bei der Durchsetzung dieser neuen Verordnung.

Wir helfen Ihnen gern dabei.
[8-.-0.2009, 05: 1:0: Uhr]


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